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Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und diesen zustimmen.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Trapper Helper Fallenmelder"
Stand: 28. August 2025
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist RAN Soft GmbH & Co KG, Hinzenbach 87, 4070 Hinzenbach (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Trapper Helper“ genannt).
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Ablauf der Teilnahme
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen des auf der Webseite https://www.trapperhelper.com/verlosung-fallenmelder bereitgestellten Teilnahmeformulars.
(2) Unvollständige oder nachweislich falsche Angaben im Formular führen zum Ausschluss von der Teilnahme. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
(3) Der Teilnahmezeitraum beginnt am 29. August 2025 (00:00 Uhr) und endet am 30. September 2025 (23:59 Uhr). Anmeldungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt.
(4) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters.
4. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
(1) Nach Ende des Teilnahmezeitraums wird unter allen gültigen Teilnahmen ein (1) Gewinner bzw. eine (1) Gewinnerin mittels eines nicht-öffentlichen, zufälligen Losverfahrens ermittelt.
(2) Die Ziehung und Bekanntgabe des Gewinners erfolgen im Oktober 2025.
(3) Der Gewinner/die Gewinnerin wird vom Veranstalter über die im Formular angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer kontaktiert. Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der Benachrichtigung zurück, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner nach demselben Verfahren ermittelt.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinner/die Gewinnerin (z.B. mit Vorname und Wohnort) auf seinen Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram) oder auf der Webseite öffentlich bekannt zu geben. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung im Falle eines Gewinns einverstanden. Der Veranstalter ist jedoch nicht zu einer öffentlichen Bekanntgabe verpflichtet und kann nach eigenem Ermessen darauf verzichten.
5. Gewinn
Verlost werden drei (3) Trapper Helper Fallenmelder. Eine Barauszahlung, ein Tausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Versand des Gewinns erfolgt nur an eine Adresse in Österreich.
6. Datenschutz
(1) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Gewinnspiels, insbesondere zur Gewinnermittlung und Benachrichtigung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels werden die Daten der Teilnehmer gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Anfragen hierzu sind an die unter Punkt 1 genannte Kontaktadresse zu richten.
7. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Manipulation, Betrug oder bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
(2) Der Veranstalter kann das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abbrechen, ändern oder beenden, falls die Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
8. Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.